AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reparatur-, Wartungs- und Serviceaufträge der Automaster KFZ-Servicewerkstatt.
Es handelt sich um eine allgemein gehaltene Standardfassung. Sie stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs-, Inspektions- und sonstige Serviceleistungen sowie für damit verbundene Lieferungen von Ersatz- und Zubehörteilen zwischen der Automaster KFZ-Servicewerkstatt (nachfolgend „Werkstatt“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Angebot und Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, unverbindlich. Der tatsächliche Aufwand kann sich im Zuge der Arbeiten ändern. Wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag gewünscht, ist dies vorab zu vereinbaren; ein etwaiges Entgelt für die Erstellung wird zuvor mitgeteilt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Werkstatt.
§ 3 Auftragserteilung und Reparaturumfang
Der Auftrag bestimmt den Umfang der Arbeiten. Stellt sich während der Ausführung heraus, dass über den erteilten Auftrag hinaus weitere Arbeiten erforderlich sind oder die voraussichtlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als einen geringfügigen Betrag (in der Regel rund 15 %) überschreiten, wird die Werkstatt den Kunden vor Ausführung dieser Arbeiten informieren und dessen Zustimmung einholen. Zur Auftragsdurchführung darf die Werkstatt das Fahrzeug im erforderlichen Umfang im Straßenverkehr bewegen (z. B. Probefahrt).
§ 4 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Berechnet werden die angefallenen Arbeitszeiten, die verwendeten Teile und Materialien sowie etwaige Nebenkosten (z. B. Entsorgung von Altöl oder Altteilen). Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
§ 5 Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist mit Fertigstellung des Auftrags und Aushändigung bzw. Übergabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Es werden Barzahlung, Zahlung per EC-/Girocard sowie Überweisung akzeptiert. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei mangelhafter Leistung hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Offensichtliche Mängel sind nach Möglichkeit unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Für gelieferte Teile gelten zusätzlich etwaige Herstellergarantien.
§ 7 Annahmeverzug und Abholung
Genannte Fertigstellungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Nach Mitteilung der Fertigstellung ist das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel zwei Werktage) abzuholen. Holt der Kunde das Fahrzeug nicht ab, kann die Werkstatt nach Ablauf der Frist eine angemessene Aufbewahrungs- bzw. Standgebühr berechnen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Gelieferte und eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Werkstatt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag steht der Werkstatt ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht an dem in ihrem Besitz befindlichen Fahrzeug zu.
§ 9 Haftung
Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung des Auftrags verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist Mannheim. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Mannheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: laufend aktualisiert

